Anklage im Neukölln-Komplex
Zwei Führungsfiguren der rechten Szene müssen sich womöglich demnächst vor Gericht verantworten, die Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Mit einem langen Verfahren wird gerechnet.
In den letzten Jahren häuften sich im Berliner Stadtteil Neukölln Anschläge gegen AntifaschistInnen und zivilgesellschaftliche Einrichtungen. Die Serie begann bereits im Sommer 2016 und setzte sich mit Unterbrechungen bis 2020 fort. Über den rechten Hintergrund gab es wenig Zweifel, weil die Tatorte oft mit Neonazi-Parolen beschmiert waren.
Trotzdem war die Aufklärung des Neukölln-Komplexes, wie die Anschlagsserie bald genannt wurde, schwierig. Zwischenzeitlich hatte Berlins Innensenator sogar eine Sonderkommission eingesetzt. Nun müssen sich mit dem 35-jährigen Sebastian T. und dem 38-jährigen Tilo P. zwei zentrale Figuren der rechten Szene Neuköllns vor dem Schöffengericht in Berlin-Tiergarten wegen Brandstiftung, Bedrohung und Sachbeschädigung verantworten – sollte die Anklage zugelassen werden.
„9 mm für …“
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftliche schwere Brandstiftung an den Autos des Linken-Lokalpolitikers Ferat Kocak und des Buchhändlers Heinz Ostermann im Februar 2018 vor. Außerdem sollen die beiden Neonazis im März 2019 mehrere Hauseingänge von Menschen, die sich gegen rechts engagiert haben, mit Drohungen wie „9 mm für …“ besprüht haben.
Die beiden Angeklagten haben eine lange Biographie in der extrem rechten Szene Neuköllns hinter sich. Sebastian T. ist seit fast zwei Jahrzehnten in der rechten Szene aktiv, zunächst bei der Neonazigruppe „Nationaler Widerstand Berlin“, dann bei der NPD, wo er zeitweise als Kreisvorsitzender von Neukölln fungierte. Nach seinen Austritt aus der NPD im Jahr 2018 versuchte er vergeblich, bei der AfD anzudocken.
Schwierige Beweislage
Seit einigen Monaten ist T. bei der Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ aktiv. Tilo P. war Teil einer Personengruppe, die bereits 2003 auf einem Neuköllner Stadtteilfest mit rassistischen Angriffen aufgefallen war. 2016 trat er in die AfD ein und kandidierte für die BVV-Neukölln. 2018 war er Mitglied des Bezirksvorstands der AfD Neukölln. Wegen seiner Kontakte ins Neonazi-Milieu wurde der Mann auch in dem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutzes namentlich erwähnt, in dem die AfD zum Prüffall erklärt wird. Mittlerweile soll P. der AfD nicht mehr angehören.
Die beiden Männer gelten schon länger als Beschuldigte der rechten Anschlagsserie in Neukölln. Beide saßen deswegen schon einige Wochen in Untersuchungshaft. Trotzdem rechnen die Anklagebehörden mit einen langen Indizienprozess. Sollten sie verurteilt werden, könnten beide Angeklagte eine längere Haftstrafe erwarten. Schließlich sollen in das Verfahren noch schwebende Anklagen wegen weiterer rechter Delikte sowie im Fall von Sebastian T. Leistungsbetrugstaten zuungunsten des Jobcenters und die unberechtigte Beantragung von Corona-Soforthilfen in Höhe von 20.000 Euro einbezogen werden.