AfD-Einstufung führt zur Beobachtung von Mainzer Burschenschaft

Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Klage der in der Landeshauptstadt ansässigen Burschenschaft „Germania Halle“ gegen eine Nennung im Verfassungsschutzbericht abgewiesen. Wohl zum ersten Mal dürfte die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall maßgeblich zur Beobachtung einer anderen Organisation beigetragen haben. 

Freitag, 09. Januar 2026
Thomas Witzgall
Das Gebäude der Mainzer Burschenschaft „Germania Halle“, Foto: Ronny Junghans
Das Gebäude der Mainzer Burschenschaft „Germania Halle“, Foto: Ronny Junghans

Zwei Seiten widmete der Landesverfassungsschutzbericht 2024 der Burschenschaft „Germania Halle zu Mainz“, Mitglied im als besonders völkisch geltenden Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ (DB). Der vertretene Volksbegriff stütze sich ausschließlich auf die ethnische Herkunft und nicht auf gemeinsame Werte oder die Verfassung, was spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur NPD 2017 als Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zu werten ist. Ein weiterer Vorwurf: Die Burschenschaft pflege enge Kontakte zur Neuen Rechten und insgesamt zur rechtsextremistischen Szene und diene der AfD „als Rekrutierungsraum und Kaderschmiede“.

Beobachtet wird die Verbindung in ihrer Gesamtheit aus aktuell Studierenden (Aktivitas) und den nach Abschluss des Studiums gebildeten Gruppe der Alten Herren.

Hochrangige AfD-Funktionäre

In der Entscheidungsbegründung des Gerichts nimmt dann auch die von der Burschenschaft ausgehende „Pflege intensiver Vernetzungen“ breiten Raum ein. Insgesamt werden elf Personen genannt, die entweder Teil der Alten Herren sind oder in dem Haus wohnen bzw. gewohnt haben, sowie ihre jeweiligen Verbindungen zur AfD und der aufgelösten „Jungen Alternative“. Darunter befinden sich laut Recherchen von ENDSTATION RECHTS. mit Sebastian Münzenmaier, Damian Lohr und Alexander Jungbluth hochrangige Abgeordnete der AfD aus Bundes- und Landtag sowie dem Europaparlament. Bei einigen der Genannten bestehen zudem Verbindungen zur auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD stehenden Identitären Bewegung. Das Gericht weist auch explizit darauf hin, dass die AfD mit ihren Klagen gegen die Einstufung als Verdachtsfall nicht erfolgreich war.

Die Richter sind der Auffassung, diese parteipolitischen Aktivitäten der AfD-Politiker der Burschenschaft zurechnen zu können. Diese verkörperten eine „politische Grundeinstellung“, die „regelmäßig untrennbar mit ihrer sonstigen Gesinnung und ihren sonstigen Wertvorstellungen verknüpft“ sei. Die Aktivitäten der elf Personen reichten bei einer maximalen Gesamtmitgliederzahl von 90 Personen dann auch aus, um zumindest den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu begründen.

Einschlägige Referenten

Weiter wird der Burschenschaft die spezifische Auswahl eingeladener Referenten zur Last gelegt. Darunter befanden sich die ehemalige Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling, der Autor Akif Pirinçci, Personen mit Verbindungen zum neurechten „Institut für Staatspolitik“ und zur Jungen Freiheit sowie Politiker, die entweder der AfD angehören oder für diese tätig sind.

Die Auswahl aus einem engen und eindeutigen politischen Spektrum verdeutlichte laut Gericht, dass es nicht um eine kritische Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichem Gedankengut ging, sondern darum, diesem eine Plattform zu bieten. So bestünde die Gefahr, dass junge Studenten, die auf der Suche nach sozialem Anschluss und günstigem Wohnraum zur Burschenschaft fanden und die für das Gericht zudem aufgrund ihres jugendlichen Alters als „vulnerabel“ gelten, mit verfassungsfeindlichem Gedankengut politisch sozialisiert würden und dieses später im Berufsleben weiterverbreiten und zur politischen Umsetzung beitragen könnten.

Definition aus DB-Handbuch verstößt gegen Menschenwürdegarantie

Aus der Burschenschaft selbst kommen nur einige wenige und zum Teil ältere Belege. Vorgehalten wird der Verbindung trotz des älteren Datums, im November 2013 rund um den Volkstrauertag ein „Heldengedenken“ begangen zu haben. Aufgrund der gewählten Bebilderung sei die Veranstaltung auch genutzt worden, „Kriegsverbrecher als Helden zu verklären“, so das Gericht. Im November 2024 lud der AfD-Kreisverband im bayerischen Weilheim um den Burschenschafter Benjamin Nolte ebenfalls zu einem „Heldengedenken“.

Am aussagekräftigsten ist ein Beitrag eines Alten Herrn aus dem Jahr 2005 aus dem Handbuch, das für alle Mitgliedsbünde der DB gilt. Die dort niedergelegten Definitionen der Nation und des Volksbegriffs seien mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht vereinbar. Ganze Menschengruppen würden demnach wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Das Gericht rechnet diesen Beitrag trotz des zeitlichen Abstands zu, weil er im Leitmedium der DB erschien und die „Germania Halle“ zahlreiche Gelegenheiten verstreichen ließ – etwa beim Eklat 2011 um einen geforderten Ariernachweis und den Austritt zahlreicher Mitgliedsbünde aus der DB –, die strittigen Positionen neu zu fassen, zu präzisieren oder sich explizit zu distanzieren. Dieser Vorwurf dürfte auch allen weiteren DB-Verbindungen zu machen sein, die nicht aus dem Dachverband ausgetreten sind.

Aktivitas oder Alte Herren?

Ebenfalls über den konkreten Einzelfall hinaus gehen die Ausführungen der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz zur Frage, ob die Beobachtung der gesamten Burschenschaft gerechtfertigt sei oder etwa – wie in Bayern – die Alten Herren ausnimmt und nur die Aktivitas betreffen darf.

Dies führt zu dem schiefen Ergebnis, dass die aktiven Studierenden vom Verfassungsschutz beobachtet werden, die mit ihrem Abschluss dann die Alten Herren personell verstärken und dort eine größere Gruppe bilden, aber aus der Beobachtung fallen. Die Münchner Burschenschaft Danubia wurde erstmals 2001 Beobachtungsobjekt des bayerischen Landesamtes.

Burschenschaft bezeichnet sich als „anti-nationalistisch“

Die Mainzer Richter sprechen in ihrer Entscheidung zwar von „besonderen Umständen des vorliegenden Einzelfalls“. Die Ausführungen dazu sind aber dennoch verallgemeinerbar, wie etwa Hinweise auf das „Lebensbundprinzip“, die enge Verzahnung und die grundsätzlich auf Dauer angelegte Verbindung zwischen Aktivitas und Alten Herren. Sie bildeten „mithin ein Gesamtkonstrukt“ gemeinsamer Ziele und Werte. Vorgehalten wird den Alten Herren zudem, sich zu keinem Zeitpunkt von den Aktivitäten distanziert zu haben. Unter Berücksichtigung dessen, dass das Haus über die ehemaligen Studierenden finanziert wird und auch ein „Mentoring“ stattfindet, wird für die Richter daraus eine konkludente Billigung der Aktivitäten.

Der gegen die Nennung klagende Altherrenverband hatte vor allem damit argumentiert, die Aktivitäten würden sich rein im universitären Umfeld abspielen, seien reine Meinungsäußerungen und in ihrer Gesamtheit nicht dem Verein zurechenbar. Zudem wurde offenbar versucht, Rechtsextremismus auf eine reine Verehrung Hitlers und des Nationalsozialismus zu reduzieren. Darüber hinaus soll sich die Vereinigung – was für eine DB-Burschenschaft höchst ungewöhnlich wäre – als „anti-nationalistisch“ bezeichnet haben.

Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

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