Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 14:03 Uhr

Ein Eigentor für die Demokratie: NPD darf durch Anklam marschieren (Kommentar)

Verfasst von Mathias Brodkorb
Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Widerstandslos, unwidersprochen und juristisch gestützt werden am Samstag Rechtsextremisten durch Anklam marschieren – Protest dagegen ist von den Ordnungsbehörden verboten worden.
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Es war abzusehen: Die NPD in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in der Vergangenheit wiederholt erfolgreich gegen Verbotsbescheide durchgesetzt. So war es auch keine Überraschung, was die NPD nun als Sieg verkauft: Das Verwaltungsgericht hob das Demonstrationsverbot wieder auf. Gestützt auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Parteienprivileg ist es schwer, ihr das Demonstrieren zu verbieten.

Auf der Gegenseite fand sich ein breites Protestbündnis zusammen, dessen Veranstaltung ebenfalls verboten wurde. Ohne sachkundige Unterstützung in Rechtsfragen wollte das Bündnis gegen das Verbot nicht vorgehen und so resignierte bereits mit Erlass der Verbotsverfügung: „Fahrt nicht nach Anklam!“, hieß es unmissverständlich. Begründet wurde das Verbot der Ordnungsbehörde mit Blockade-Erfahrungen aus Rostock und Dresden, obwohl die Veranstalter nach eigenen Angaben gar nicht zu einer Blockade aufgerufen hatten.

Und nun hat Anklam, was es nicht brauchen kann: eine gerichtlich genehmigte Nazi-Demonstration und eine von den Ordnungsbehörden untersagte Protestveranstaltung. Der bessere und erfolgreichere Weg wäre gewesen, das Demonstrationsrecht der Erstanmelder, das sie am Ende ohnehin gerichtlich durchsetzen können, zu akzeptieren und zugleich einer politisch wirkungsvollen Protestveranstaltung einen staatlich geschützten Raum zu geben. Tut sich nicht noch schnell eine Alternative auf, heißt es in Anklam: ein Eigentor für die Demokratie.
Mathias Brodkorb

Mathias Brodkorb

Mitglied des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern für die SPD, Gräzist und Philosoph, Mitbegründer von www.endstation-rechts.de

Website: www.endstation-rechts.de

10 Kommentare

  • Kommentar Link WP Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 16:13 Uhr veröffentlicht von WP

    @ein Eigentor für die Demokratie

    Mir ist nach Lesen des Kommentars nicht klar, inwiefern die Demokratie nun Schaden genommen hat...

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  • Kommentar Link Birgit Kramp Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 16:26 Uhr veröffentlicht von Birgit Kramp

    Könnten nicht die SPD und/oder die Grünen eine Gegenveranstaltung anmelden und damit dem Bündnis den Rücken stärken?

    Vielleicht ist hier ja mal der Mut der Politik gefragt. ;-)

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  • Kommentar Link verbeamteter Jurist Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 18:35 Uhr veröffentlicht von verbeamteter Jurist

    Lieber Herr Brotkorb,

    sie sollten bei der Philosophie bleiben und die Auslegung von Rechtsvorschriften den Juristen überlassen.

    Das Versammlungsgesetz gilt für alle Bürger und nicht nur für Parteien. Insofern ist es auch nicht leichter einem Anmelder ohne eine Partei im Hintergrund, rechtswirksam eine Versammlung unter freiem Himmel zu untersagen.

    Die "Kameraden" von der NPD haben die Versammlung im Namen des Landesverbandes angemeldet und sind in seinem Namen auch gegen das Verbot vor Gericht gezogen. Dort haben sie Recht bekommen. Dies war übrigens schon vorher absehbar, wenn man sich die Verbotsverfügung angesehen hat.

    In anderen Regionen ist man schon schlauer und verzichtet auf teure Verfahren. Denn die Kosten für den Rechtsstreit hat nun der Steuerzahler zu tragen.

    Die "Kameraden" aus dem Raum Ostvorpommern haben in den letzten Jahren fast jedes Verfahrung im Bereich des Versammlungsrechts vollständig gewonnen. Nur in wenigen Fällen konnten sie sich nicht in allen Punkten durchsetzen. Und zwar vielfach ohne die NPD als Anmelderin, sondern bei Veranstaltungen die von Privatpersonen angemeldet wurden.

    Neubrandenburg ist dafür nur ein Beispiel. Die Stadt hat jeden Rechtsstreit verloren und mußte schon einen Betrag im deutlich fünfstelligen Bereich bezahlen. Nur ein Teil davon entfällt auf die Gerichtskosten, der Großteil sind die Kosten für die Anwälte.

    Vor diesem Hintergrund ist es für mich als Juristen auch nicht ersichtlich, warum die Anmelder der Gegendemonstration nicht gegen die Verbotsverfügung vorgegangen sind. In der ersten Instanz des Verwaltungsgerichts, braucht man noch nicht einmal einen Anwalt. Etwas Rechtskenntnis und gesunder Menschenverstand hätten ausgereicht, um in diesem Fall erfolgreich zu sein.

    Es bleibt, daß es keines Parteienprivilegs bedarf, um sich unter freiem Himmel zu versammeln oder um erfolgreich gegen ein Versammlungsverbot vorzugehen.

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  • Kommentar Link Mathias Brodkorb Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 21:42 Uhr veröffentlicht von Mathias Brodkorb

    @ Verbeamteter Jurist: Ihre Hinweise in allen Ehren: Die Tatsache, dass jemand verbeamteter Jurist ist, bedeutet noch nicht, dass er auch ein guter Jurist ist - so wie die Tatsache, dass jemand Philosophie studiert hat, den Betreffenden noch nicht zum Philosophen macht, gell?

    Wenn ich Ihren Hinweis so verstehen soll, dass man in Deutschland auch dann Demonstrationen anmelden darf, wenn man keine Partei ist (und diese ebenfalls nicht ohne weiteres zu verbieten sind), darf ich Ihnen versichern, dass sich dies durchaus bis zu mir herum gesprochen hat. Worauf ich mich bezog, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Mai 2001:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/qk20010501_1bvq002201.html

    Darin weist das BVerfG ein Demonstrationsverbot u.a. (!) mit Verweis auf das Parteienprivileg zurück, insofern scheint es nicht völlig unerheblich zu sein, da das BVerfG darauf sonst eben auch keinen Bezug genommen hätte. Auch von Fachvertretern wird dies offenbar so interpretiert.

    http://www.vdj.de/index.php?id=38,48,0,0,1,0

    Allerdings folge ich Ihrem Vorschlag gern: Sollen sich doch Juristen darüber streiten.

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  • Kommentar Link Xberg Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 22:22 Uhr veröffentlicht von Xberg

    Worin ist denn "die Demokratie" in dieser Szenerie denn nun genau gescheitert? Weil der Gegentrupp nicht aufmarschieren darf?

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  • Kommentar Link cittisurfer Freitag, den 30. Juli 2010 um 02:33 Uhr veröffentlicht von cittisurfer

    Ich begreife es nicht: warum "adelt" man diese Holzköpfe von der NPD, indem man sie als "Nazis" tituliert? Das ist doch ein Eigentor - damit bekommen diese Narren mehr Bedeutung als ihnen zukommt und die "echten" Nazis, nämlich jene, die 1933 an die Macht kamen, werden auf diese Weise verharmlost! NPDler und Konsorten sind nämlich nicht mit den Nationalsozialisten gleichzusetzen; mich ärgert daher der inflationäre Gebrauch des Begriffs "Nazi", der wohl in der Absicht benutzt wird, NPD und Co. besonders böse erscheinen zu lassen. Aber so funktioniert das nicht. Je mehr man diesen Begriff einsetzt, desto weniger wirkt er. Man möge es doch bei "Neo-Nazi" etc. belassen, denn "Nazi" ist nur noch peinlich.

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  • Kommentar Link Birgit Kramp Freitag, den 30. Juli 2010 um 15:59 Uhr veröffentlicht von Birgit Kramp

    Warum gibt es hier keine kreativen Vorschläge, wie man den Ordnungsbehörden vielleicht deutlich machen kann, dass diese Entscheidung wohl nicht gerade eine Glanzleistung war?

    Das ist etwas das mich massiv ärgert, denn wäre das nicht viel wichtiger zum gegenwärtigen Zeitpunkt, als sich über die Benutzung von Begriffen streiten? Könnte es nicht vielleicht hilfreich sein, den Menschen des Bündnisses den Rücken zu stärken und sei es nur durch Anteilnahme an ihrem Problem?

    Oder ist Solidarität irgendwie out in der heutigen Zeit? Steht TEAM nur wieder einmal mehr für Toll Ein Anderer Macht’s?

    So ein Verhalten ist auf Dauer echt ernüchternd!

    Und ich habe bisher geglaubt ich lebe hier im Volk der Dichter und Denker, da müsste doch weit mehr Kreativität zutage treten, als das was hier zu lesen ist.

    Wer genau lesen kann wird feststellen, dass das Bündnis aus Geldmangel keine Klage einreichen konnte. Es fehlt an Geld, es fehlt an juristischem Beistand und wenn man die Damen und Herren in Anklam fragen würde, ich glaube es gäbe noch eine ganze Reihe von Dingen, die sie gut brauchen könnten.

    Was sie aber ganz sicher nicht brauchen ist wegschauen!!

    Zu tun gäbe es also genug und auch wenn es vielleicht nur ein frommer Wunsch ist, aber statt hier Kommentare über die Benutzung von Begriffen zu schreiben, könnte man seinem Herzen auch einen Ruck geben und sich die Frage stellen, wie man den Menschen in Anklam helfen kann.

    Das kann doch nicht schwer sein...

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  • Kommentar Link Dr. Sybille Bachmann Freitag, den 30. Juli 2010 um 23:33 Uhr veröffentlicht von Dr. Sybille Bachmann

    Die Straße als Ort der politischen Meinungsäußerung zu wählen - das trägt in erster Linie symbolische Züge. Das Recht darauf wurde in Jahrzehnten erkämpft und seit dem 18. Jh. in Verfassungen weltweit verankert. Die Demonstration als "Versammlung unter freiem Himmel" ist eine grundlegende, ur-demokratische Form kollektiver Meinungsäußerung. Wird dieses Symbol durch braune Gesinnung "gebraucht", ertönt sehr schnell der Ruf nach einem Verbot. Er wird um so lauter, je symbolischer die Orte politischer Propaganda sind, seien sie historischer Art oder der Lebensnerv einer Stadt.

    Doch als nach einem Neonazi-Marsch mitten durch das Brandenburger Tor im November 2000 die Innenminister der Länder laut überlegten, Demonstrationen an "historisch oder kulturell bedeutsamen Orten" nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen, erhob sich ein Aufschrei gerade unter Umweltschützern, Bürgerinitiativen und ähnlichen als "links" eingestuften Bewegungen. Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (Atomkraftgegner) stellte damals m.E. zu Recht fest: "So widerwärtig auch Naziaufmärsche generell und an bestimmten Orten ganz besonders sind, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf nicht angetastet werden." Unter dem Vorwand polizeilicher Prävention dürfe nicht in Bürgerrechte eingegriffen werden.

    Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie Demonstrationsrecht sind keine Exklusivrechte, sie gelten für alle. Ihre Einschränkung oder Abschaffung würde ebenfalls alle treffen. Diese Rechte bewähren sich gerade dort, wo der offiziellen Politik, dem Staat oder der Mehrheit einer Gesellschaft die freie Meinungsäußerung nicht genehm ist. In Zeiten zunehmender sozialer und politischer Auseinandersetzungen, sowohl national als auch international, wäre ein Angriff auf diese Rechte fatal. Das Versammlungsrecht gestattet lediglich, Demonstrationsrouten durch Auflagen zu verändern.

    Fragen ganz anderer Art tun sich auf, zum Beispiel: Weshalb melden Braune so gut wie keine Gegendemos gegen Bunte an? Sollten Braune etwa längst erkannt haben, dass Gegendemos genau jene Aufmerksamkeit erzeugen, die man der anderen Seite gar nicht zugestehen will? Braune jedenfalls können sich einer hohen medialen Aufmerksamkeit durch die Anmeldung von bunten Gegendemonstrationen erfreuen, die zugleich erhebliche Polizeikräfte mit entsprechenden Kosten binden.

    Eine weitere Frage: Liegt das braune Problem nicht tiefer? Wer demonstriert eigentlich gegen alltäglichen Rassismus, am Arbeitsplatz, in der Kneipe etc.? Sind braune Demos wirklich ein rechtliches Problem oder ist diese Sicht nur ein Zeichen für Hilflosigkeit?

    Gerade diejenigen, die an dieser Stelle laut Ja zum Rechtsproblem und Nein zur Hilflosigkeit sagen, vertreten oftmals das Mittel der Gegendemo als einzige politische Antwort. Das Dilemma wird umso größer, je kleiner die Teilnehmerzahl ist.
    Wie man auch immer im Einzelnen die Sache bewertet, eines dürfte klar sein: Einstellungen zeigen sich in erster Linie alltäglich, in der konkreten Lebensweise. Die Teilnahme an Demos im Sinne einer political correctness kann hingegen auch zur bloßen Selbstbestätigung werden.

    Die Aktionsform der Phantasie, wie es sie in Rostock bereits gegeben hat, erscheint mir als wirksameres Mittel: Fotoaktionen, Nacht der Kulturen, Theaterstücke, Diskussionsforen, Beflaggen der Stadt mit den Fahnen von "Bunt statt braun".

    Die Antwort auf braunes Gedankengut muss politische Aufklärung, inhaltliche Auseinandersetzung und Beseitigung sozialökonomischer Probleme sein. Die Antwort auf braune Demos sollten symbolische Handlungen sein. In Abwandlung eines Spruches wünschte ich mir: "Stellt Euch vor es ist Braunen-Demo und niemand geht hin!"

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  • Kommentar Link foldar Freitag, den 30. Juli 2010 um 23:38 Uhr veröffentlicht von foldar

    So Freunde, ich bin "Neu Anklammer" aus Berlin. Mein Herz schlägt sehr weit links,
    und aber auch für diese geschundene Sradt. Ich werde die Jungbürgerversammlung in Anklam morgen unterstützen. Ihr findet mich bei der Gegendemo- zur Stadt: Eine Provinnzstadt mit freundlichen aber zurückhaltenden Menschen. Es gibt definifiv keinen Anklamer Nazi. Wohl aber Nazis in Anklam. das ist eine Stärke, aber auch nur eine begrenzte Stärke in Anklam. Leider hat die Antifa es versäumt, sich mit dem Gegner von Rechts tu beschäftigen. Da ist es schon leichter, eine
    15 000 Seelen Gemeinde unter Generalverdacht zu stellen. Foldar.

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  • Kommentar Link Christian Samstag, den 31. Juli 2010 um 10:48 Uhr veröffentlicht von Christian

    @foldar: Danke für diese kurzen aber sehr aussagekräftigen Worte!

    @Mathias Brodkorb: Im Landtag hätte man auch Zeichen setzen können, gerade die SPD-Fraktion. In der Kreisstadtfrage Südvorpommern hat man den "Rechten" sowas von in die Hände gespielt! Übrigens auch Sie wenn ich die namentliche Abstimmung sehe.

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