In einer im Internet veröffentlichten Pressemitteilung des Protestbündnisses wird aus der Verbotsverfügung zitiert. Demnach hätte der Landkreis sich auf § 15 des Versammlungsgesetzes berufen, nach dem die Behörde Demonstrationen verbieten kann, „wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.“
Seine Gefahrenprognose leite der Landkreis demnach aus den Protestaktionen gegen den von der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland angemeldeten Trauermarsch vom 13. Februar in Dresden und der Demonstration gegen den Mai-Aufmarsch der NPD am 1. Mai in Rostock ab. Bei beiden Veranstaltungen ist öffentlich zu Blockaden aufgerufen worden, die das Ordnungsamt in der Verbotsbegründung der Pressemitteilung zufolge als „Gewalttätigkeiten“ einstuft.
Bei der Gegenaktion in Anklam unter dem Motto „Enough is Enough – Wider den Anklamer Zuständen!“ war allerdings bisher nie von einer Blockade die Rede, man hätte ein „weithin wahrnehmbares Zeichen des Protests“ setzen und auf die „Präsenz der äußerst aktiven Neonaziszene hinweisen wollen“, heißt es in Aufrufen. Auch in der Reaktion auf die Verbotsverfügung verweisen die Initiatoren auf ihre „mehrmaligen Bekundungen eine friedliche Demonstration“ durchführen zu wollen und dass „von Sitzblockaden sowieso nie die Rede gewesen“ sei.
Gegenüber dem „Nordkurier“ erklärte der Sprecher des Landkreises, Christoph Krohn, dass die Entscheidung „nach Abwägung aller widerstreitender Interessen“ getroffen wurde. So hätte es auch eine Zuarbeit der Polizei gegeben, die von einer „ähnlichen Veranstaltung der NPD in Rostock am 1. Mai“ berichtet habe. Hier soll es zum einen zu verschiedenen Straftaten gekommen sein und zum anderen hätten sich die Demonstranten nicht an die vereinbarte Route gehalten, weswegen es angeblich zu Konfrontationen mit Gegendemonstranten gekommen sei.
Dass sich die NPD-Demonstranten nicht an die vereinbarte Route gehalten hatten, lag allerdings nicht an ihrem anarchischen Gemüt, sondern einer Verhandlung des stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden mit der Polizei, der aufgrund einer Blockade eine alternative Streckenführung vorschlug, die akzeptiert worden sein soll. Zu nennenswerten Konfrontationen kam es jedoch auch auf dieser Alternativroute nicht.
Für Anklam könnte die Entscheidung unter Umständen fatale Folgen haben: Sollte die Klage der NPD vor dem Verwaltungsgericht Erfolg haben und ihr Aufmarsch juristisch abgesegnet werden, marschieren die Rechtsextremen durch die Stadt, ohne dass ihnen organisierter Protest entgegensteht. Denn das Antifa-Bündnis demobilisiert bereits: Man rufe „ausdrücklich dazu auf, nicht nach Anklam zu fahren“, heißt es in einer Stellungnahme.





