Samstag, den 13. März 2010 um 02:45 Uhr

US-Menschenrechtsreport: Unterstützung für Rechtsextremisten von der amerikanischen Ostküste

Verfasst von Robert Scholz

usdos-logo-sealEingeschränkte Freiheit für Extremisten? So schreibt es zumindest das amerikanische Außenministerium in ihrem „Menschenrechtsbericht 2009“ für Deutschland. Nun scheint es, als würden Rechtsextremisten ausgerechnet von der von ihnen so verhassten „Ostküste“ zu Märtyrern gemacht.

reloaded

Jährlich gibt das amerikanische Außenministerium einen Menschenrechtsbericht heraus. Nahezu alle Länder der Welt werden darin erfasst – auch Deutschland. „Generell“, ist dem Bericht zu entnehmen, „würden die Menschenrechte der Bürger respektiert.“ Allerdings heißt es bereits in der Einleitung, dass „die Regierung die Rede-, Presse-, Vereinigungs-, Versammlungsfreiheit für Neonazis und andere Gruppen, die sie für Extremisten hält“, einschränke.

Bevor Rechtsextremisten jetzt zum Jubel ansetzen und „Siehste!“ sagen: In dem Bericht wird auch deutlich, dass eine ganze Reihe an Menschenrechtsverletzungen vor allem aus Kreisen der „Neo-Nazis“ begangen wird. So ist dem Außenministerium nicht entgangen, dass NPD-Pressesprecher Klaus Beier Fußballnationalspieler Mesut Özil als „Plastedeutschen“ bezeichnet hat und auch nicht, dass von der NPD Briefe versandt wurden, in denen ein „Ausländerrückführungsbeauftragter“ deutsche Politiker mit Migrationshintergrund zur Heimreise auffordert.

Das Außenministerium listet dessen ungeachtet zahlreiche Verstöße auf. Im Abschnitt zur Pressefreiheit wird die Beschlagnahmung der „Zeitungszeugen“ genannt. Dass diese allerdings vor allem deshalb beschlagnahmt wurden, weil ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgelegen haben soll, wird in dem nur stichpunktartigen Bericht nicht erwähnt. Ein Verstoß gegen die Pressefreiheit kann demnach in diesem Punkt nicht vorgelegen haben.

Pastörs’ Rede zur „Judenrepublik“ in Saarbrücken findet in dem Abschnitt zur „Redefreiheit“ Erwähnung. In Amerika undenkbar: Ein Verfahren gegen einen „right-wing extremist politician“, weil er sich abfällig über Juden und Türken äußert. Noch weniger vorstellbar: Eine sechsjährige Gefängnisstrafe für das Leugnen des Holocaust. Und so findet auch Horst Mahler Eingang in den Menschenrechtsreport des US-Außenministeriums.

Bei der Vereinigungsfreiheit wird der ehemalige Innenminister Wolfgang Schäuble wegen des Verbots der HDJ ebenso angezählt wie der Berliner Innensenator Erhard Körting für das Verbot des Neonazi-Trachtenvereins „Frontbann 24“.

Zudem werden die Entscheidungen der Gerichte in Hannover kritisiert, die das Verbot einer Neonazi-Demonstration bestätigten. Und auch NPD-Vorstand Thomas Wulff darf sich über die Erwähnung als „Opfer“ in dem „Menschenrechtsreport“ freuen. Seine Verurteilung wegen der Grabbeigabe in Form einer Flagge mit Hakenkreuz bei der Beerdigung Friedhelm Busses wertet die US-Behörde offenbar ebenfalls als Verstoß gegen die Menschenrechte.

Darum ein Angebot zur Güte: Die USA schließen Guantanamo und schaffen die Todesstrafe ab und können dafür unseren Rechtsextremisten gerne politisches Asyl gewähren.

http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2009/eur/136033.htm

24 Kommentare

  • Kommentar Link Theodor Adorno Samstag, den 13. März 2010 um 10:29 Uhr veröffentlicht von Theodor Adorno

    Siehste!

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Xberg Samstag, den 13. März 2010 um 14:09 Uhr veröffentlicht von Xberg

    "...Briefe versandt wurden, in denen eine „Ausländerrückführungsbeauftragter“ deutsche Politiker mit Migrationshintergrund zur Heimreise auffordert."

    Wieso ist das eine "Menschenrechtsverletzung"? Ernst gemeinte Frage.

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Robert Samstag, den 13. März 2010 um 14:13 Uhr veröffentlicht von Robert

    Fragen Sie doch mal beim US-Außenministerium nach! Es widerspricht sich doch auch in gewisser Weise, das Verfahren gegen Pastörs als Menschenrechtsverletzung (Redefreiheit) einzustufen und andererseits auch diese Forderung. Entweder beides oder keins.

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Xberg Samstag, den 13. März 2010 um 14:43 Uhr veröffentlicht von Xberg

    "Es widerspricht sich doch auch in gewisser Weise, das Verfahren gegen Pastörs als Menschenrechtsverletzung (Redefreiheit) einzustufen und andererseits auch diese Forderung. Entweder beides oder keins."

    Eben!

    Welches "Menschenrecht" wird denn konkrekt verletzt, wenn ein "„Ausländerrückführungsbeauftragter“ deutsche Politiker mit Migrationshintergrund zur Heimreise auffordert"? Da scheinen Sie ja dem "US-Außenministerium" rechtzugeben.

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Xberg Samstag, den 13. März 2010 um 15:57 Uhr veröffentlicht von Xberg

    Innerhalb dieser Logik wäre es dann ein Menschenrecht, Menschenrechte verletzen zu dürfen, sehr lustig...

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Emil Samstag, den 13. März 2010 um 17:40 Uhr veröffentlicht von Emil

    Sehr geehrter Herr Scholz!

    Sie haben ein sehr gewöhnungsbedürftiges Verhältnis zu den Grundrechten des Grundgesetzes. Der amerikanische Bericht benennt "Menschenrechte", die in Deutschland im Grundsatz der "Eröffnung des Schutzbereiches" nach der Rechtsprechung des Bundesverfasungsgerichts entsprechen. Nur ist man in den Vereinigten Staaten, hier der "Ostküste", geistig offensichtlich noch nicht ganz so weit herabgesunken, elementare Grundrechte, vor allem das auf Meinungsfreiheit, völlig argumentationsfrei und freiheitswidrig einzuschränken.
    Das Bundesverfassungsgericht erweitert die "Schranke" in Art. 5 GG contra legem. Dies ist dem entsprechenden Urteil zu § 130 StGB ausdrücklich(!) zu entnehmen. Der Senat argumentiert allerdings mit der deutschen "Geschichte" und nicht mit dem Recht. Das empfinde offenbar nicht nur ich als unerträglich. Die zunehmende Einschränkung der Freiheit in Deutschland bereitet mir in etwa 1000x mehr Sorge, als alles Gerede von echten und unechten "Nazis" auf der ganzen Welt zusammen.

    Entgegen Ihrer Annahme, können Äußerungen eines Bürgers, die inhaltlich vielleicht die Menschwürde verletzen mögen, allerdings nicht als Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG zu werten sein. Grundrechte schützten nicht den Bürger vor dem Bürger, sondern den Bürger vor staatlichen Eingriffen. Somit fehlt es bereits an der Eröffnung des Schutzbereiches. Auch scheint es mir, als kennten Sie die Standard-Kommentierungen zu diesem Artikel nicht.

    Ihre Verächtlichmachung dieses Berichtes von der "Ostküste" zeigt mir nur die weitgehende Unehrlichkeit und in diesem Falle auch Unkenntnis, mit der hier regelmäßig "argumentiert" wird. Davon nimmt sich eigentlich nur der Herr Brodkorb äußerst positiv aus.

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Roichi Samstag, den 13. März 2010 um 19:57 Uhr veröffentlicht von Roichi

    @Emil

    Eines würde mich dann doch interessieren, wenn die Grundrechte den Bürger nur vor staatlichen Eingriffen schützen, worauf basiert dann, dass ein Bürger einen anderen Bürger z.B. wegen Beleidigung anzeigen kann, und dieser dann vom Staat dafür verurteilt wird?
    Doch genau auf diesen Grundrechten.

    Und wie schon in einem anderen Artikel von jemandem schön beschrieben wurde, so finden die Grundrechte ihre Beschränkung in Art.1 Abs.1 GG .

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Birgit Kramp Samstag, den 13. März 2010 um 20:40 Uhr veröffentlicht von Birgit Kramp

    "Die zunehmende Einschränkung der Freiheit in Deutschland bereitet mir in etwa 1000x mehr Sorge, als alles Gerede von echten und unechten "Nazis" auf der ganzen Welt zusammen."

    Warum? (Ist auch ernst gemeint.)


    "Wieso ist das eine "Menschenrechtsverletzung"?"

    Artikel 9
    Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

    Es gab keinerlei Grund die Bundestagsabgeordneten des Landes zu verweisen, somit wäre es eindeutig Willkür und das ist ein Verstoß gegen die allgemeinen Menschenrechte.

    Amnesty International - ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE
    http://www.amnesty.de/umleitung/1899/deu07/001?lang=de%26mimetype%3dtext%2fhtml

    Kurze Geschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
    http://www.bpb.de/themen/OISRXD,0,0,Kurze_Geschichte_der_Allgemeinen_Erkl%E4rung_der_Menschenrechte.html

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Krähling Sonntag, den 14. März 2010 um 11:47 Uhr veröffentlicht von Krähling

    Linke haben ihre eigene Rechtsordnung: alles was sie tun erscheint ihnen gut, weil sie gegen das selbstdefinierte Böse kämpfen.

    Ähnliches findet sich auch bei Religionsgemeinschaften. Hinterfragt man kritisch, ob nicht mit zweierlei Maß gemessen wird, gerät man bei Linken in Verdacht, ein Rechtsextremist zu sein und bei Religionsführern entsteht der Verdacht, man sei gar gotteslästerlich.

    All das in einem Land, in dem die Worte Vernunft und Aufklärung einmal mit konsensfähigen Inhalten verbunden waren.

    Die Aushebelung der Rechtsordnung durch Antifa-Kämpfer ist kein guter Weg für Deutschland; dieses Recht könnte zunehmend Vorbild auch für andere Gruppen sein.

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Mathias Brodkorb Sonntag, den 14. März 2010 um 12:43 Uhr veröffentlicht von Mathias Brodkorb

    Rechte haben ihre eigene Rechtsordnung: alles was sie tun erscheint ihnen gut, weil sie gegen das selbstdefinierte Böse kämpfen. Ähnliches findet sich auch bei Religionsgemeinschaften. Hinterfragt man kritisch, ob nicht mit zweierlei Maß gemessen wird, gerät man bei Rechten in Verdacht, ein Linksextremist zu sein und bei Religionsführern entsteht der Verdacht, man sei gar gotteslästerlich. All das in einem Land, in dem die Worte Vernunft und Aufklärung einmal mit konsensfähigen Inhalten verbunden waren. Die Aushebelung der Rechtsordnung durch Anti-Antifa-Kämpfer ist kein guter Weg für Deutschland; dieses Recht könnte zunehmend Vorbild auch für andere Gruppen sein.

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Krähling Sonntag, den 14. März 2010 um 12:53 Uhr veröffentlicht von Krähling

    Dann könnten sich vielleicht die Probleme damit lösen lassen, dass die Linken für die Grund-Rechte der Rechten eintreten und die Rechten für die Grund-Rechte der Linken?

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link MaRo Sonntag, den 14. März 2010 um 14:05 Uhr veröffentlicht von MaRo

    @ Roichi:

    Emil hat insofern schon recht, als die gängige deutsche Verfassungsrechtsdogmatik davon ausgeht, daß die Grundrecht nur oder jedenfalls das Verhältnis des Staates zu den Bürgern betreffen, aber nicht oder nur sekundär das Verhältnis von Bürgern untereinander.

    Sonderlich plausibel finde ich das auch nicht, denn wenn man ein Recht "hat", dann hat man es natürlich jedem gegenüber, egal ob Staat oder anderer Bürger. Aber Emil hat die juristische Merheitsmeinung schon korrekt wiedergegeben.

    M.E. ist diese Mehrheitsmeinung allerdings ein Resultat der deutschen Geschichte im 19. Jahrhundert, in der die deutschen Fürstentümer und später das Kaiserreich zwar die Rechte der Bürger gegeneinander schützten, diese Rechte selbst aber häufig nicht respektierten. Da ist das Pendel einfach in die andere Richtung ausgeschlagen.

    In der Tradition der angelsächsichen, wo es dieses Problem seit dem späten 18. Jahrhundert nicht mehr gab, ist dagegen eher eine common-sense-Auffassung von Grundrechten verbreitet, wonach sie gegen den Staat und gegen andere Bürger schützen.

    Allerdings muss man sich schon fragen, ob es in einem Menschenrechtsbericht, dessen Adressat nun eben Staaten sind, sinnvoll ist, auch "private" Menschenrechtsverletzungen von Bürgern gegenüber Bürgern aufzuführen.
    Wenn man da konsequent wäre, müsste man jeden Diebstahl (Verstoß gegen das Eigentumsrecht), jede Nötigung (Verstoß gegen das Selbsbestimmungsrecht) und jede Ohrfeige, die ein Bürger einem anderen verpasst (Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit) etc. in einen solchen Bericht aufnehmen. Und das kann's dann ja auch nicht sein.

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Paul.Pa Sonntag, den 14. März 2010 um 14:54 Uhr veröffentlicht von Paul.Pa

    ...eine schallende Ohrfeige für die rechtliche Praxis der BRD.

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Xberg Sonntag, den 14. März 2010 um 15:08 Uhr veröffentlicht von Xberg

    "Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

    Es gab keinerlei Grund die Bundestagsabgeordneten des Landes zu verweisen, somit wäre es eindeutig Willkür und das ist ein Verstoß gegen die allgemeinen Menschenrechte."

    Na, dieser Artikel wird durch die besagten Briefe aber in keiner Weise verletzt. Der Schreiber hat ja nicht die Macht, die Abgeordneten zu "verweisen", schon gar nicht willkürlich, er "fordert" sie bloß "auf" nach Hause zu fahren.

    "Die Aushebelung der Rechtsordnung durch Anti-Antifa-Kämpfer ist kein guter Weg für Deutschland; dieses Recht könnte zunehmend Vorbild auch für andere Gruppen sein."

    Also immer schon obenauf bleiben - die anderen würden es unter umgekehrten Vorzeichen genauso machen. Homo homini etc...

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Birgit Kramp Sonntag, den 14. März 2010 um 16:36 Uhr veröffentlicht von Birgit Kramp

    @ Krähling

    Das klingt als wären Menschenrechte keine Grundrechte, sondern verhandelbar. Man bekommt den Eindruck es handele sich um Poker, wer am besten böse gucken kann gewinnt...

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Theodor Adorno Sonntag, den 14. März 2010 um 16:54 Uhr veröffentlicht von Theodor Adorno

    "Rechte haben ihre eigene Rechtsordnung: alles was sie tun erscheint ihnen gut, weil sie gegen das selbstdefinierte Böse kämpfen. Ähnliches findet sich auch bei Religionsgemeinschaften."

    Ja, und die Linken haben sich ihre eigene Rechtsordnung nach 1945 eingerichtet. Jeder der das Grundgesetz und den Parlamentarismus kritisiert, wird als Rechts stigmatisiert und ausgegrenzt.

    Fakt ist doch, daß viele Rechte und Konservative tolleranter sind als viele Linke, die am liebsten alle Andersdenkende per 130§ Stgb in den Knast befördern wollen.

    Also mit diesem Beitrag Herr Brodkorb haben sie einige der angesammelten Pluspunkte verloren. Ich werde mir in Zukunft überlegen, ob ich Ihnen weiterhin Hundekuchen hinwerfen werde.

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Björn Sonntag, den 14. März 2010 um 17:17 Uhr veröffentlicht von Björn

    Hat dieser Staat wirklich geglaubt ihre Repressionen und vefassungsfeindlichen Angriffe auf die Opposition würde außerhalb Deutschlands niemand mitbekommen?

    Schon allein der Außschluss von Politikern einer nicht-verbotenen Partei von Wahlen, wie Herr Andrejewski und viele andere, zeugt von einer deutlichen Verwandtschaft mit dem DDR-Regime.

    Dann haben wir noch etliche Wahlfälschungen, wie in Riesa und vielen anderen Städten.
    Dazu kommen das Beschneiden der Grundrechte wie in Dresden, Leipzig und anderswo durch die Zusammenarbeit von Staatsbediensteten und gewaltbereiten Linken.
    Bezeichnend ist auch die gleichgeschaltete Medienlandschaft, welche geradezu in Raserei verfällt, wenn doch mal ein Blockparteienpolitiker mit einer nonkonformen Zeitung wie der JF korrespondiert. Mal ganz abgesehen von der täglichen Hetze gegen Oppositionelle.

    Diese Liste lässt sich natürlich noch weit fortführen und jeder Vertreter und Sympatisant einer Blockpartei muss mir da zustimmen wenn er mal ehrlich ist.
    Der Begriff der wehrhaften Demokratie wird doch nur benutzt um damit Rechtsverstöße und Gesetzesbrüche gegen die Opposition zu kaschieren. Zumal diese ja die Demokratie gar nicht abschaffen will, sondern im Gegenteil eine direktere Demokratie einführen will.

    Jetzt ist natürlich interessant ob jener Bericht auch konseqenzen hat, beispielsweise mit Androhung von Sanktionen bei nicht-Abstellung dieser Ungerechtigkeiten oder ob am Ende doch wieder eine Krähe nicht der anderen das Auge aushackt. Denn was die Amis von Menschenrechten halten ist uns wohl allen bekannt.

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Birgit Kramp Sonntag, den 14. März 2010 um 17:23 Uhr veröffentlicht von Birgit Kramp

    "Der Schreiber hat ja nicht die Macht, die Abgeordneten zu "verweisen", schon gar nicht willkürlich, er "fordert" sie bloß "auf" nach Hause zu fahren."

    Sie waren und sind bereits zu Hause(!), warum ist das dann kein Akt der Willkür?

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Birgit Kramp Sonntag, den 14. März 2010 um 17:46 Uhr veröffentlicht von Birgit Kramp

    Wo steht eigentlich in dem Artikel, dass man "die Macht" haben muss damit es strafbar ist jemanden des Landes zu verweisen? Nirgends, das ist Ihre Interpretation. Ich würde sagen, das kein Mensch das Recht hat einen anderen des Landes zu verweisen.

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
  • Kommentar Link Mathias Brodkorb Montag, den 15. März 2010 um 08:30 Uhr veröffentlicht von Mathias Brodkorb

    @ Adorno: Ihre Hundekuchen schmecken mir ohnehin nicht, Sie können sie also gerne behalten. Ansonsten: Krähling hat's immerhin verstanden...

    Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Kommentar hinzufügen


Nachrichten

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Nach Bundesländern

Thueringen Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Sachsen Saarland Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westfalen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Hamburg Bremen Berlin Bayern Baden-Wuertemberg Niedersachsen Brandenburg
buy cheap software