Jährlich gibt das amerikanische Außenministerium einen Menschenrechtsbericht heraus. Nahezu alle Länder der Welt werden darin erfasst – auch Deutschland. „Generell“, ist dem Bericht zu entnehmen, „würden die Menschenrechte der Bürger respektiert.“ Allerdings heißt es bereits in der Einleitung, dass „die Regierung die Rede-, Presse-, Vereinigungs-, Versammlungsfreiheit für Neonazis und andere Gruppen, die sie für Extremisten hält“, einschränke.
Bevor Rechtsextremisten jetzt zum Jubel ansetzen und „Siehste!“ sagen: In dem Bericht wird auch deutlich, dass eine ganze Reihe an Menschenrechtsverletzungen vor allem aus Kreisen der „Neo-Nazis“ begangen wird. So ist dem Außenministerium nicht entgangen, dass NPD-Pressesprecher Klaus Beier Fußballnationalspieler Mesut Özil als „Plastedeutschen“ bezeichnet hat und auch nicht, dass von der NPD Briefe versandt wurden, in denen ein „Ausländerrückführungsbeauftragter“ deutsche Politiker mit Migrationshintergrund zur Heimreise auffordert.
Das Außenministerium listet dessen ungeachtet zahlreiche Verstöße auf. Im Abschnitt zur Pressefreiheit wird die Beschlagnahmung der „Zeitungszeugen“ genannt. Dass diese allerdings vor allem deshalb beschlagnahmt wurden, weil ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgelegen haben soll, wird in dem nur stichpunktartigen Bericht nicht erwähnt. Ein Verstoß gegen die Pressefreiheit kann demnach in diesem Punkt nicht vorgelegen haben.
Pastörs’ Rede zur „Judenrepublik“ in Saarbrücken findet in dem Abschnitt zur „Redefreiheit“ Erwähnung. In Amerika undenkbar: Ein Verfahren gegen einen „right-wing extremist politician“, weil er sich abfällig über Juden und Türken äußert. Noch weniger vorstellbar: Eine sechsjährige Gefängnisstrafe für das Leugnen des Holocaust. Und so findet auch Horst Mahler Eingang in den Menschenrechtsreport des US-Außenministeriums.
Bei der Vereinigungsfreiheit wird der ehemalige Innenminister Wolfgang Schäuble wegen des Verbots der HDJ ebenso angezählt wie der Berliner Innensenator Erhard Körting für das Verbot des Neonazi-Trachtenvereins „Frontbann 24“.
Zudem werden die Entscheidungen der Gerichte in Hannover kritisiert, die das Verbot einer Neonazi-Demonstration bestätigten. Und auch NPD-Vorstand Thomas Wulff darf sich über die Erwähnung als „Opfer“ in dem „Menschenrechtsreport“ freuen. Seine Verurteilung wegen der Grabbeigabe in Form einer Flagge mit Hakenkreuz bei der Beerdigung Friedhelm Busses wertet die US-Behörde offenbar ebenfalls als Verstoß gegen die Menschenrechte.
Darum ein Angebot zur Güte: Die USA schließen Guantanamo und schaffen die Todesstrafe ab und können dafür unseren Rechtsextremisten gerne politisches Asyl gewähren.
Eingeschränkte Freiheit für Extremisten? So schreibt es zumindest das amerikanische Außenministerium in ihrem „Menschenrechtsbericht 2009“ für Deutschland. Nun scheint es, als würden Rechtsextremisten ausgerechnet von der von ihnen so verhassten „Ostküste“ zu Märtyrern gemacht.




