Der Gemeindewahlausschuss unter Vorsitz von Gemeindewahlleiter Jörg Schröder hatte gestern über die Wählbarkeitsvoraussetzung der einzelnen Bewerber zu entscheiden. Während alle anderen fünf Bewerber für die Wahl am 25. April zugelassen wurden, wird Andrejewski nicht antreten können. Einem Bericht des „Nordkurier“ zufolge entschied wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue das fünf Mitglieder zählende Gremium einstimmig, den Wahlvorschlag nicht zuzulassen. Ein Vertreter der NPD hätte jedoch noch während der Sitzung angekündigt, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Laut Gemeindewahlleiter Schröder hat er dazu drei Tage Zeit – innerhalb dieser Frist müsse die Beschwerde vorliegen. Zum weiteren Vorgehen sagte Schröder: „Der Kreiswahlausschuss wird sich dann mit der Beschwerde befassen.“ Eine Entscheidung darüber werde voraussichtlich am Mittwoch kommender Woche fallen.
Zuvor hatte Schröder aus Schreiben des Landratsamtes und des Innenministeriums zitiert. Beide äußerten darin ihre Zweifel an der Verfassungstreue Andrejewskis und stellten klar, dass er die Wählbarkeitsvoraussetzung nicht erfülle. Aus dem gleichen Grund war Andrejewski vor zwei Jahren auch nicht als Landratskandidat zugelassen worden. Mit dem Radikalenerlass des Innenministers war es möglich, bereits im Vorfeld von Wahlen, die zum Beamtenverhältnis führen, Kandidaten abzulehnen, von denen zu erwarten sei, dass sie nicht jederzeit aktiv kämpferisch für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.
Vor dem Rostocker Landgericht geht es indes für Michael Andrejewski ebenfalls in die letzte Runde. Im so genannten Pölchow-Prozess ist er Verteidiger seines Parteikollegen Michael Grewe. Am Dienstag kommender Woche wird das Urteil gesprochen.
Auch in Pasewalk versucht die rechtsextreme NPD, ein Parteimitglied ins Rennen zu schicken. Der bisher kaum in Erscheinung getretene Kristian Belz will in der kurz vor der polnischen Grenze gelegenen Stadt ebenfalls für die Wahl zum Bürgermeister kandidieren. Jedoch auch dort muss erst die Rechtsaufsichtsbehörde entscheiden, ob Belz die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt. Dort wird kommende Woche mit einer Entscheidung gerechnet.






