Vorschau auf die Landtagswoche: NPD will Mitglieder der Landesregierung nicht „vermieten“
Verfasst von Robert Scholz-
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In der kommenden Sitzungswoche macht sich die NPD einmal mehr zum Sprachrohr des öffentlichen Zorns und fordert mit Blick auf jüngste Ereignisse in Sachsen und Nordrhein-Westfalen „Keine Vermietung von Mitgliedern der Landesregierung“. Zudem fordert sie den Landtag auf, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in ihrem Sinne zu interpretieren.
Die NPD sieht sich dabei in ihrem Antrag (Drs. 5/2366), der den Mitgliedern der Landesregierung untersagen soll, bezahlte Gesprächstermine wahrzunehmen, sogar als Hüterin des Grundgesetzes. Da die angeblich „vorherrschende Praxis“, Gesprächstermine mit Ministern und Ministerpräsidenten zu verkaufen gegen das Grundgesetz und das Parteiengesetz verstoße. Da die NPD sich mit diesen Verstößen auszukennen scheint, warnt sie in diesem Zusammenhang davor, dass so letztlich auch „Spenden verschleiert“ würden.
Den Ruf nach allgemeinen Menschenrechten hat man aus den Reihen der NPD bislang nicht vernommen und auch die EU steht nicht sonderlich hoch im Kurs bei der Partei. Auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) will sich die NPD nun aber trotzdem berufen (Drs. 5/3285). In dem betreffenden Urteil klagten zwei griechische Brüder gegen die Türkei, da ihnen in den 1960er ihr Eigentum in Istanbul mit der Begründung, sie seien keine Türken, zwangsenteignet wurden. Nach dem Willen der NPD soll der Landtag das Urteil nun so interpretieren, dass es auch für „Heimatvertriebene, die innerhalb und außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches“ gelte. Zudem soll schon jetzt eine „Koordinierungsstelle zur Geltungmachung möglicher Ansprüche“ eingerichtet werden.
Mit dem „Rückgang des Sicherheitsgefühls“ der Bürger im „grenznahen Raum“ begründet die NPD ihre Forderung nach der Erhaltung der Polizeipräsenz im ländlichen Raum (Drs. 5/3286). Erst in der letzten Woche wurde bekannt, dass die NPD sich bereits an die Polizeidienststellen des Landes gewendet hat, um Stimmung gegen die Reform des Innenministers zu machen, die unter anderem auch den Wegfall von Stellen im öffentlichen Dienst bedeutet.
In weiteren Anträgen fordert die NPD, dass die Amflora-Kartoffel in Mecklenburg-Vorpommern nicht kommerziell angebaut werden dürfe (Drs. 5/3287), dass die Dauer der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II nur noch solange währe, wie der Sanktionsgrund besteht (Drs. 5/3288) und dass von den gesetzlichen Krankenkassen keine Zusatzbeiträge erhoben werden (Drs. 5/3284). Die letzten beiden Anträge sind nur mittels Bundesratsinitiative zu realisieren, dürften als „Arbeitsnachweis“ vor potentiellen Wählern allerdings trotzdem Eindruck machen.
6 Kommentare
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Montag, den 08. März 2010 um 11:18 Uhr
veröffentlicht von Geraldus
Und was läßt sich jetzt gegen die einzelnen Anträge inhaltlich sagen ?
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Montag, den 08. März 2010 um 12:16 Uhr
veröffentlicht von Robert
Der Antrag zur "Vermietung der Regierung" ist überflüssig, da sich bereits alle Politiker gegen die Praxis ausgesprochen haben. Der Antrag dient demnach allein dem Populismus. Genau wie die Anträge zu den GKV-Beiträgen und der ALGII-Änderungen, die zudem nicht einmal in den Kompetenzbereich des Landtages fallen. Der Antrag zu dem Urteil des EGMR ist etwas voreilig. Hier wird versucht, ein Urteil, das in keinem Zusammenhang zu Heimatvertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten steht, zu instrumentalisieren. Die Interpretation dieses Gesetzes ist nicht Aufgabe des Landtages M-V, sondern von unabhängigen Gerichten.
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Der Antrag zur Präsenz der Polizei im ländlichen Raum läuft ins Leere, da das Innenministerium ja ganz klar das Ziel formuliert hat, die Präsenz der Polizei in der Fläche des Landes zu erhöhen. Hier werden Ängste geschürt, ohne dass sich mit der Reform konkret auseinandergesetzt wurde. Zu einer seriösen Kritik gehört nun mal auch die Finanzierung. Und wenn das Land durch den demographischen Wandel einen Einwohnerrückgang hinnehmen muss, dann muss doch klar sein, dass dieser Wandel auch am öffentlichen Dienst nicht spurlos vorbei geht.
Welcher dieser Anträge ist denn ihrer Auffassung nach substantiell? Das sind, bis auf den Antrag zum Urteil des EGMR, Zwei- bis Dreisatz-Anträge, die auf einen öffentlichkeitswirksamen Effekt zielen, in der Sache aber an den Problemen des Landes vorbeigehen. Wieviele Gesetzesvorlagen hat die NPD eigentlich schon in den Landtag eingebracht? Ich meine eigene, nicht kopierte!
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Montag, den 08. März 2010 um 16:09 Uhr
veröffentlicht von Geraldus
@ Robert
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Wirkliche inhaltliche Gründe gegen die Anträge haben Sie jetzt aber nicht gebracht, also scheine die Anträge fundiert zu sein.
Ich verstehe, daß Ihnen die inhaltliche Richtung nicht paßt, aber einer Oppositionspartei vorzuwerfen, daß sie populistische Anträge stellt ist doch wohl lächerlich.
Genau so lächerlich wäre es, wenn eine Oppositionsfraktion alle Ausführungen der Regierung (wie zur Polizeireform) glauben würde.
Und seit wann ist es die Aufgabe der Opposition, Gesetzesvorlagen in den Landtag einzubringen ? Hauptaufgabe des Parlamentes ist die Kontrolle der Regierung, an der unsinnigen Inflation in der Gesetzgebung muß sie nicht auch noch teilnehmen.
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Montag, den 08. März 2010 um 17:01 Uhr
veröffentlicht von Robert
Die Anträge umfassen inhaltlich kaum mehr als den Titel, in den Fällen wo das anders ist, sind die Forderungen abstrus. FDP und Linkspartei sind ebenfalls in der Opposition, solch offensichtlichen Populismus vernimmt von diesen Parteien aber nicht. Und dass auch Oppositionsparteien Gesetzesinitiativen starten, ist doch völlig normal. Damit stellt man nicht zuletzt seine Regierungsfähigkeit unter Beweis. Das kann die NPD aber offenbar nicht. Die meisten Anträge, die die NPD in den Landtag einbringt, würde vermutlich jeder BILD-Leser ebenso gut hinbekommen. Viel mehr als die Überschriften in der Zeitung mit großen Lettern steht in den Anträgen nämlich nicht drin. Klar ist es das gute Recht, solche Themen aufzugreifen, nur sollte dann ab und an auch mal ein Antrag kommen, der sich mit den wirklichen Problemen vor Ort befasst und das tun die Anträge der NPD nun mal nicht.
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Montag, den 08. März 2010 um 18:03 Uhr
veröffentlicht von Don Geraldo
Ich war mal ein paar Jahre Abgeordneter in Kommunalparlamenten (zu Ihrer Beruhigung: nicht bei der NPD).
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Wir haben auch oft Anträge nur deshalb gestellt, um in die Presse zu kommen.
Wenn wir wirklich etwas bewegen wollten haben wir in den Ausschüssen Anregungen gegeben,die von der Verwaltungsspitze und den Mehrheitsfraktionen begierig aufgegriffen und als eigene Idee verkauft wurde.
Da es ja in fast jedem Parlament unrühmliche Sitte ist, JEDEN Antrag der Opposition niederzustimmen würde ich auch nicht zu viel Arbeit in Anträge oder gar Gesetzentwürfe stecken.
Ich kann also nachvollziehen, daß die NPD in MP lieber Schaufensteranträge stellt.
Das funktionier ja nur deswegen so gut, weil die Presse am liebsten gar nicht über die NPD berichtet.
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Montag, den 08. März 2010 um 19:10 Uhr
veröffentlicht von Robert
Sehen Sie Don Geraldo, das könnte man also verstehen, WENN in den Ausschüssen tatsächlich gearbeitet werden würde. Aber in dieses "Hamsterrad" will sich die NPD ja ausdrücklich nicht begeben.
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