Vergangenen Montag, nachdem die Beweisaufnahme abgeschlossen worden war, trugen die Staatsanwältin und die Anwälte der Betroffenen ihre Plädoyers vor. Während diese auf die Brutalität der Gewalttat, die Bedeutung der Ideologie und die ausbleibende Reue der Angeklagten aufmerksam machten, forderte die Vertreterin der Anklage Bewährungsstrafen für Michael Grewe und Dennis F. Außerdem machte die zuständige Jugendgerichtshilfe auf die „erheblichen Reifedefizite“ und die „verzögerte Schulentwicklung“ des Angeklagten Stefan V. aufmerksam. Im Falle einer Verurteilung müsste berücksichtigt werden, dass er die Tat nicht alleine und aus eigenem Antrieb begangen hätte. Sie regte eine Verwarnung an.
Stefan V. sei keine genaue Tat nachzuweisen und er sei deshalb freizusprechen. Für Michael Grewe forderte die Staatsanwältin Tanja Bierfreund ein Jahr und vier Monate in einer Bewährungszeit von drei Jahren. Im Fall von Dennis F. plädierte sie für eine Strafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von vier Jahren. Letzterem wurde zugutegehalten, dass er seine derzeitigen Bewährungsauflagen erfülle und sich in der Bewährungszeit nichts zu Schulden habe kommen lassen.
Einem Nebenklageanwalt der Betroffenen zufolge gebe es keine Hoffnung, dass die Angeklagten ihre Meinung ohne Gewalt ausdrücken werden. Er forderte Haftstrafen nicht unter zwei Jahren. Mit diesen müsse ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass rechte Ideologie nicht aktiv auf der Straße umzusetzen sei. Sollte diese nicht erlassen werden, plädierte er für „fühlbare Bewährungsauflagen“ in Form von Geldstrafen, die dem Verein zur Betreuung Betroffener rechter Gewalt LOBBI zukommen sollen. Auch die folgende Anwältin der Nebenklage forderte in ihrem Schlusswort für Michael Grewe und Dennis F. Haft nicht unter zwei Jahren, der dritte Nebenklageanwalt forderte Freiheitsstrafen von fünf Jahren. Angesichts der Schwere des Angriffs seien Bewährungsstrafen „indiskutabel“.
Die Anwälte der Angeklagten sahen dies offenbar komplett anders. Während ihre Mandanten immer wieder erklärten, nur in Notwehr gehandelt zu haben, erklärte Michael Andrejewski, NPD-Abgeordneter und Verteidiger Michael Grewes, dass die „linke Schlägerbande“ die Auseinandersetzung bewußt provoziert hätte. Schließlich brachte Andrejewski einen nicht nur schwachen, sondern auch unangebrachten Vergleich zwischen den NPD-Anhängern mit den Opfern von Vertreibung und Holocaust an: „Das war wie, wenn man Juden aus dem Zug schmeißt, nur weil sie Juden sind; das ist Apartheid“, erklärte er laut „Junger Welt“ im großen Saal des Landgerichts.
Das Urteil wird am 16. März verkündet.
Am achten und vorletzten Verhandlungstag des Pölchow-Prozesses wurden am Freitag die Plädoyers der Verteidigung vorgetragen. Wie kaum anders zu erwarten, forderte Andrejewski für Michael Grewe und auch Stefan V.s Anwalt Freispruch für ihre Mandanten. Für Dennis F. plädierte der Rechtsbeistand auf eine Bewährungsstrafe. 




