Donnerstag, den 04. März 2010 um 03:30 Uhr

„Restriktiv“ – Bayerisches Finanzministerium untersagt jüdischem Journalisten Dreharbeiten im „Führerbunker“

Verfasst von Robert Scholz
luftstollen_obersalzberg
Wenn es um die quellenkritische Aufarbeitung der NS-Vergangenheit ging, hatte sich das bayerische Finanzministerium wiederholt quergestellt. Nun untersagt sie einem jüdischen Journalisten auch die Drehgenehmigung für einen Dokumentarfilm über Hitlers persönlichen Bunker auf dem Obersalzberg.
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Durch Zufall sei der Journalist Menashe Raz auf seine Filmidee gekommen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ). Bei einem Urlaub machte der bekannte israelische Journalist einen Ausflug zum Obersalzberg. Dort zeigte er sich beeindruckt vom Umgang der Deutschen mit ihrer Geschichte. Das Dokumentationszentrum sei sehr gut gemacht, lobte er, „ein kleines Yad Vashem“. Weil er selbst über den Obersalzberg gar nichts wusste, habe er beschlossen, eine Fernsehdokumentation zu drehen.

Raz wollte Experten und noch lebende Zeitzeugen befragen, Archivmaterial einarbeiten und auch in Hitlers Bunker filmen, der für die Öffentlichkeit verschlossen ist. Dafür benötigte er allerdings eine Drehgenehmigung; dass er die erhalten würde, hatte der Journalist nie bezweifelt: „Ehrlich gesagt“, zitiert ihn die SZ, „habe ich gedacht, sie können einem israelischen Journalisten eine historische Dokumentation über das Dritte Reich nicht abschlagen.“

Da kannte Raz allerdings das bayerische Finanzministerium noch nicht. Dort weigert man sich bis heute, eine kritische Ausgabe von Hitlers „Mein Kampf“ zu ermöglichen, dort geht man in den Rechtsstreit mit Verlegern, die Zeitungen aus der Zeit des Nationalsozialismus als Faksimile erneut auflegen, und dort stellt man sich auch bei Filmaufnahmen im Führerbunker quer. Offizielle Begründung: Die Nazi-Opfer müssen geschützt werden.

Dabei hatte es zunächst noch gut ausgesehen. Die deutsche Botschaft in Israel teilte dem Journalisten mit, dass das Finanzministerium „im Prinzip den Antrag befürwortet“ und ein Exposé anfordere. Noch im März vergangenen Jahres wird dies vom Filmemacher verschickt und er verspricht „pure historische Fakten“, nichts Reißerisches und betont, dass der Film helfen solle, „die dunkle Periode zu verstehen“. Ausgerechnet am 20. April, dem Geburtstag Hitlers, bekommt er Post vom Leitenden Ministerialrat, der ihm laut SZ mitteilt, „dass der Freistaat Bayern gerade keine Betonung von Geheimnis und Grusel wünscht“ und dass „Hitlers persönlicher Bunker in keinem Fall für Drehaufnahmen zur Verfügung steht“.

Auch bei einem persönlichen Gespräch, für das er nach München reist und in dem er betont, gerade kein „Geheimnis und Grusel“ inszenieren zu wollen und es ihm mitnichten um Sensationsberichterstattung gehe, vermag er die Verantwortlichen nicht umzustimmen. Ohne Erfolg bleibt auch der darauf folgende monatelange Schriftwechsel zwischen Raz und dem Ministerium. Ende Januar dieses Jahres erhält er schließlich die endgültige Absage. Auf die Bitte nach einem persönlichen Gespräch mit dem Minister antwortet ihm die Pressestelle: „Ein Treffen würde nichts ändern an der restriktiven Haltung, die wir nicht zuletzt den Opfern des Nationalsozialismus schulden.“

Das Ministerium verteidigt diese Haltung auch gegenüber der SZ. Man fahre eine Linie, heißt es und begründet die Bedenken mit der Furcht vor einer Pilgerstätte für Neonazis. Deshalb gebe es das Verbot, das für alle gelte, ohne Ausnahme.

1 Kommentar

  • Kommentar Link Carolin Kiener Donnerstag, den 04. März 2010 um 11:28 Uhr veröffentlicht von Carolin Kiener

    So viel zu einer seriösen Aufarbeitung des Nationalsozialismus... und das nach über 60 Jahren.

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