Kinderpornos bei Neonazi: 1.350 Euro Strafe
Verfasst von Robert Scholz-
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Die Beamten hatten den 34-jährigen Angeklagten und seine Frau wegen eines gänzlich anderen Delikts im Visier. Heine stand im Verdacht, an dem Attentat auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl beteiligt gewesen zu sein. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten hierfür keinerlei Beweise, dafür stellten sie seinen Rechner sicher.
Auf dem Rechner befanden sich vier Videodateien mit „kinderpornographischen Darstellungen“ und 17 Dateien mit „tierpornographischen Abbildungen“. Das anstößige Filmmaterial hat eine Länge von acht Minuten und 23 Sekunden. Das Gericht ließ das Material in voller Länge abspielen, berichtet die Münchner "Abendzeitung". Auf den Videos sei unter anderem zu sehen, wie eine 7-Jährige von einem Mann vergewaltigt werde.
Die Bilder seien beim Download anderer Dateien „irgendwie dazwischen“ gekommen, erklärte der Arbeitslosengeld-II-Bezieher, der zur Zeit eine Umschulung zum PC-Fachmann macht, dem Zeitungsbericht nach.
Das Gericht blieb in seinem Urteil im unteren Bereich: 90 Tagessätze à 15 Euro muss Heine zahlen. Die Summe von 1.350 Euro kann er in monatlichen Raten in Höhe von 50 Euro abtragen. Mit diesem Urteil gilt Heine zudem nicht als vorbestraft.
3 Kommentare
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Donnerstag, 15. Oktober 2009 um 12:20
veröffentlicht von
Freiheitsverherrlicher
Auf gut deutsch: Die Zeche - in diesem Fall die 90 Tagessätze à 15 € - zahlen wir für den Nazi-Hartzler.
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Donnerstag, 15. Oktober 2009 um 16:18
veröffentlicht von ...Warner...
nicht vorbestraft ???
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wie kann das denn bitte schön sein ???
als angehender pc-fachmann muss er doch wohl wissen was er da runterlädt ...
das kann man doch wohl nicht als entschuldigung oder strafmilderung gelten lassen ...
sowas kann ich echt nich verstehen ...
die strafe ist meiner meinung nach viel zu niedrig ... er fordert selbst die todesstrafe ... dann kann man doch wohl die bestrafung ruhig etwas höher als 1350 euro ansetzen !!!
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Freitag, 16. Oktober 2009 um 08:57
veröffentlicht von Aalfred
Die meisten Dateien, die man runterlädt sind gepackt, da kann man tatsächlich nicht einfach so nachschauen, was das wirklich ist. Nach dem entpacken allerdings schon. Und dann hätte er es wissen müssen, denn wenn die Dateien für ihn nicht interesssant gewesen wären, ob nun richtig oder falsch, hätte er sie sich ja nicht runtergeladen. D.h. spätstens dann hätte er sie löschen müssen, wenn sie nicht doch beabsichtigt geladen wurden. Da das Strafmaß für ihn ja bekannt war, Todesstrafe, hätte er auf jeden Fall handeln müssen. Tat er aber nicht.
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