Einen ersten Täter brachte das bislang ungeklärte Attentat auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl nun doch noch. Allerdings anders als man erwarten dürfte. Beim „Führungskader“ der „Freien Nationalisten München“, Manuel H., fand die Polizei neben einem Butterfly-Messer auch „kinderpornographische Darstellungen" und „tierpornographische Abbildungen“. Nun ist der Neonazi zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden.
„Todesstrafe für Kinderschänder“ – bei Personen, die Kinder misshandeln, kennen Rechtsextremisten keine Milde. Dass es nun ausgerechnet ein Kamerad aus ihren Kreisen ist, der sich zumindest indirekt der Förderung des Missbrauchs schuldig gemacht hat. Bei dem nach dem Mannichl-Attentat zunächst als Tatverdächtigen in Untersuchungshaft genommenen Aktivisten der „Freien Nationalisten München“ fand die Polizei zwar keine Beweise für eine Tatbeteiligung am Attentat, dafür aber auf einem Computer mehrere Videodateien mit „kinderpornographischen Darstellungen“ und „tierpornographischen Abbildungen.“
In der Verhandlung vor dem Münchner Amtsgericht, räumte der Verteidiger laut „Süddeutscher Zeitung“ die Anklage „in vollem Umfang“ ein. Manuel H. erklärte demnach, dass es ihm leid tue und es sei eine „Dummheit“ gewesen sei. Dummheit will der Amtsrichter hingegen nicht gelten lassen: Als Vater müsse er doch wissen, dass der Missbrauch von Kindern durch solche Videos gefördert werde.
Mit seinem Urteil bleibt der Richter trotzdem unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Am Ende muss Manuel H. 40 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen, da die Videodateien mit einer Gesamtlänge von etwa acht Minuten nicht übermäßig groß gewesen wären.
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Die Freiheit der Anderen – taz bricht Lanze für Broder, Kelek und Ates
Written on Dienstag, 09. Februar 2010 um 09:55
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