Rechtsextremist Karl Richter zieht Berufung zurück und entgeht möglicher Gefängnisstrafe

Weil er bei seiner Vereidigung den verbotenen Hitlergruß gezeigt hatte, muss der rechtsextreme Stadtrat Karl Richter 2800 Euro Geldstrafe bezahlen.

Vor dem Landgericht zog Richter seine Berufung gegen Schuldspruch und Strafmaß aus dem Urteil zurück, das ein Amtsrichter vor einem Jahr gesprochen hatte. Das Amtsgericht hatte ihn in erster Instanz wegen des Verwendens von verfassungswidrigen Kennzeichen zu einer Strafe von 140 Tagessätzen verurteilt, weil er während der Vereidigungszeremonie des Stadtrates den Arm zur Geste des Hitlergrußes gereckt haben soll. Allerdings halbierte das Landgericht die Höhe der Tagessätze, die Richter bezahlen muss, von 40 auf 20 Euro, weil der München-Chef der Neonazi-Partei NPD außer seiner Stadtratsentschädigung kein Geld verdient. Dies teilte heute die „Süddeutsche“ mit.

Das Urteil sei „ein Signal dafür, dass so etwas nicht tolerierbar ist", sagte der vorsitzende Richter Thomas Denz in seiner Urteilsbegründung. Hätte der Angeklagte seine Berufung nicht weitgehend zurückgezogen, hätte er sogar „bei einer kompletten Verhandlung mit sechs bis acht Monaten ohne Bewährung zu rechnen gehabt", erklärte Denz. Mit dieser Aussicht begründete Karl Richter, warum er das Urteil annahm: „Ich möchte nicht ins Gefängnis."

Richter ist Stadtrat der Bürgerinitiative Ausländerstopp München (BIA), Kreisvorsitzender des NPD Kreisverbands München, sowie Chefredakteur der NPD-Zeitung „Deutsche Stimme". Zudem ist er seit April 2009 stellvertretender Bundesvorsitzender der NPD.

 

 

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