Wulff-Prozess: Antrag auf Befangenheit abgelehnt – 1.200 Euro Strafe

thomas-wulffDer für heute geplante Prozess gegen Neonazi Thomas "Steiner" Wulff ist nach einem abgelehnten Befangenheitsantrag weitergeführt worden. Wulff legte zur Eröffnung ein Geständnis ab. Das Gericht verurteilte Wulff zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro für die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Der Amtsrichter Hans Wastlhuber sollte wegen Befangenheit abgelöst werden, da er zum Abschluss der Beweisaufnahme gesagt habe: „Passt“. Der Verteidiger des Angeklagten, der stellvertretende NPD-Vorsitzende Jürgen Rieger, wertete dies als Vorverurteilung seines Mandanten, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Der Antrag wurde nach Beratung abgelehnt, am Mittag wurde der Prozess mit Verzögerung fortgesetzt und endete mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro für Wulff.

Da der 46-Jährige bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist, hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verlangt. Rieger plädierte hingegen auf Freispruch, weil die verbotene Flagge nicht öffentlich gezeigt worden sei. Rieger kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Wulff musste sich vor Gericht verantworten, da er bei der Beerdigung des Alt-Nazis Friedhelm Busse im Jahr 2008 eine Flagge mit Hakenkreuz über dem Sarg ausgebreitet haben soll.


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