Die von CDU-Politiker Stephan Meyer bei der Staatsanwaltschaft eingereichte Strafanzeige gegen die NPD habe offenbar nur geringe Erfolgsaussichten, wie eine Vorprüfung der Staatsanwaltschaft ergab.
Anlass waren in Görlitz verbreitete NPD-Wahlplakate mit der Aufschrift „Polen-Invasion stoppen“, die nach Ansicht des Landtagskandidaten den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten. Dies sei jedoch, einem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge, nicht gegeben, wie „Yahoo Nachrichten“ berichtet. Nach Erläuterungen zum entsprechenden Strafgesetzbuch-Paragrafen 130 liege Volksverhetzung nur vor, wenn entsprechende Äußerungen gegen Teile der inländischen Bevölkerung gerichtet seien.
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Die Freiheit der Anderen – taz bricht Lanze für Broder, Kelek und Ates
Written on Dienstag, 09. Februar 2010 um 09:55
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