Heute wurde am Rande des Bundesparteitags der NPD auch die gemeinsame Notlösung für die Wahl zum Amt des Bundespräsidenten mit der DVU präsentiert. Der rechtsextreme Liedermacher Frank Rennicke soll statt Bernd Rabehl kandidieren. Ein NPD-Kreisverband soll als Bewerber den inhaftierten Holocaustleugner Horst Mahler vorgeschlagen haben.
Mit reichlich Verspätung präsentierten NPD und DVU ihren gemeinsamen Bewerber für das Amt des Bundespräsidenten. Nachdem der Ex-SDS-Aktivist Bernd Rabehl unerwartet und kurzfristig den Rechtsextremen Parteien einen Korb gab, soll nun der Liedermacher Frank Rennicke sich der chancenlosen Wahl in der Bundesversammlung stellen.
Rennicke, der in der rechtsextremen Szene als Liedermacher geradezu verehrt wird, soll laut Margitta Fahr Jugendführer der 1994 verbotenen „Wiking-Jugend“ gewesen sein und sein musikalisches Wissen auch durch Mitarbeit an der Schulhof-CD, zu der er selbst einige Titel beisteuerte, eingebracht haben. Weiterhin ist Rennicke Medienberichten zufolge Mitbegründer des 2003 initiierten Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV). Das Bundesinnenministerium verbot den VRBHV im Mai 2008 als verfassungsfeindliche Organisation. In einer Presseerklärung sprach das Bundesinnenministerium von einem „Sammelbecken organisierter Holocaustleugner“. Weitere Gründer dieser Vereinigung, die den Holocaust wiederholt öffentlich leugneten, sind Germar Rudolf, Ernst Zündel und Horst Mahler.
Letzterer ist vom NPD-Kreisverband „Bezirk 2 Berlin/Nord“ durch Richard Miosga in einem Antrag den Wahlmännern der NPD in der Bundesversammlung zur Wahl vorgeschlagen worden. Der Antrag dürfte allerdings abgelehnt worden sein, da Rennicke als Kandidat benannt wurde.
Rennicke selbst machte durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bundesweit Schlagzeilen. Im März 2008 urteilte das höchste deutsche Gericht, dass Rennickes Lied „Heimatvertriebenenlied“ nicht volksverhetzend sei. Damit hob das BVerfG die Urteile des Amtsgerichts Böblingen, des Landgerichts Stuttgart und den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart auf. Das Bundesverfassungsgericht sagte in seinem Urteil, dass die bisherigen Urteile die Beschwerdeführer in „ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes“ verletzen würden.
Wohl auch aus diesem Grund wird Rennicke nominiert worden sein. So erklärte Udo Voigt zur Nominierung, dass „die Kandidatur auch ein klares Zeichen gegen den Volksverhetzungs-Paragraohen (sic!) 130“ sein soll.
Rennicke war bereits als Sachverständiger der sächsischen Landtagsfraktion in den Landtagsausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien entsandt worden. Seinen ersten „Auftritt“ im Ausschuss hatte Rennicke am 26. Februar dieses Jahres zum Thema „Jugendmusikförderung in Sachsen“.
Mit reichlich Verspätung präsentierten NPD und DVU ihren gemeinsamen Bewerber für das Amt des Bundespräsidenten. Nachdem der Ex-SDS-Aktivist Bernd Rabehl unerwartet und kurzfristig den Rechtsextremen Parteien einen Korb gab, soll nun der Liedermacher Frank Rennicke sich der chancenlosen Wahl in der Bundesversammlung stellen.
Rennicke, der in der rechtsextremen Szene als Liedermacher geradezu verehrt wird, soll laut Margitta Fahr Jugendführer der 1994 verbotenen „Wiking-Jugend“ gewesen sein und sein musikalisches Wissen auch durch Mitarbeit an der Schulhof-CD, zu der er selbst einige Titel beisteuerte, eingebracht haben. Weiterhin ist Rennicke Medienberichten zufolge Mitbegründer des 2003 initiierten Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV). Das Bundesinnenministerium verbot den VRBHV im Mai 2008 als verfassungsfeindliche Organisation. In einer Presseerklärung sprach das Bundesinnenministerium von einem „Sammelbecken organisierter Holocaustleugner“. Weitere Gründer dieser Vereinigung, die den Holocaust wiederholt öffentlich leugneten, sind Germar Rudolf, Ernst Zündel und Horst Mahler.
Letzterer ist vom NPD-Kreisverband „Bezirk 2 Berlin/Nord“ durch Richard Miosga in einem Antrag den Wahlmännern der NPD in der Bundesversammlung zur Wahl vorgeschlagen worden. Der Antrag dürfte allerdings abgelehnt worden sein, da Rennicke als Kandidat benannt wurde.
Rennicke selbst machte durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bundesweit Schlagzeilen. Im März 2008 urteilte das höchste deutsche Gericht, dass Rennickes Lied „Heimatvertriebenenlied“ nicht volksverhetzend sei. Damit hob das BVerfG die Urteile des Amtsgerichts Böblingen, des Landgerichts Stuttgart und den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart auf. Das Bundesverfassungsgericht sagte in seinem Urteil, dass die bisherigen Urteile die Beschwerdeführer in „ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes“ verletzen würden.
Wohl auch aus diesem Grund wird Rennicke nominiert worden sein. So erklärte Udo Voigt zur Nominierung, dass „die Kandidatur auch ein klares Zeichen gegen den Volksverhetzungs-Paragraohen (sic!) 130“ sein soll.
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Written on Dienstag, 09. Februar 2010 um 09:55
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