Europäische Historiker gegen wissenschaftliche Zensur durch das Recht - Der Appell von Blois

Gegen den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries initiierten EU-Rahmenbeschluss, demzufolge europaweit eine Art § 130 StGB, der so genannte "Volksverhetzungs-Paragraph", eingeführt werden soll, regt sich der Widerstand zahlreicher anerkannter europäischer Historiker. Sie befürchten eine intellektuelle Zensur.


Schon Ende 2005 trat die französische Vereinigung „Liberté pour l´Histoire“ erstmals mit einem Appell an die Öffentlichkeit, in dem sie, wie die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) schreibt, ohne Wenn und Aber den Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus bejaht. Allerdings verwahrt sich die Vereinigung gegen jede Form von Gängelung der Geschichtsschreibung. „Der Historiker“, zitiert die NZZ aus dem Gründungsaufruf, „anerkennt kein Dogma, respektiert kein Verbot, kennt kein Tabu.“

Nun trat die Vereinigung erneut ins Rampenlicht. Anlass war diesmal ein von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) initiierter Rahmenbeschluss der EU, der die Mitgliedsstaaten dazu anhalten soll, Gesetze zu verabschieden, die die „öffentliche Billigung, die Negation oder die grobe Banalisierung von Genozid-Verbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter eine Strafe von ein bis drei Jahren Gefängnis stellen. In Deutschland steht mit § 130 StGB ein solcher „Volksverhetzungs-Paragraph“ bereits im Gesetzbuch. In der rechtskonservativen Wochenzeitung "Junge Freiheit" befürchtet Autorin Doris Silvester nun, dass mit dem EU-Rahmenbeschluss das "deutsche Elend - der Negativ-Bezug auf die eigene Geschichte - mehr und mehr zum europäischen" werde. Gegen die europaweite Einführung dieser Paragraphen richtet sich der erneute Appell der Vereinigung "Liberté pour l´Histoire".

In dem Appell von Blois, benannt nach dem Ort, in dem sich die Vereinigung traf, heißt es:

„In einem freien Staat ist es nicht die Aufgabe irgendeiner politischen Autorität zu definieren, was die historische Wahrheit sei, geschweige denn darf sie die Freiheit des Historikers mittels der Androhung von Strafsanktionen einschränken. Wir fordern die Historiker auf, in ihren Ländern ihre Kräfte zu sammeln und sich diesem Appell anzuschließen, um der Vermehrung von Erinnerungsgesetzen Einhalt zu gebieten. Die politisch Verantwortlichen bitten wir zu begreifen, dass es zwar zu ihren Aufgaben gehört, das kollektive Gedächtnis zu pflegen, dass sie aber keinesfalls per Gesetz Staatswahrheiten institutionalisieren sollen, die schwerwiegende Konsequenzen für die Arbeit des Historikers und für die intellektuelle Freiheit insgesamt haben können.“

Zu den Unterzeichnern des Appells gehören unter anderem solch anerkannte Historiker wie die Briten Eric Hobsbawm und Timothy Garton Ash, die Erinnerungskulturforscher Aleida und Jan Assmann sowie der deutsche Historiker Heinrich August Winkler, der ehemalige Berater Gerhard Schröders (SPD).

„Hier sprechen“, heißt es daher auch in kommentierenden Internetforen, „keine durchgeknallten Rechtsradikalen, die gerne die Geschichte des Zweiten Weltkriegs umschreiben möchten, keine Spinner, die Meinungsfreiheit sagen und Holocaustleugnung oder Aufrufe zum Rassenhass meinen – sondern hochrespektable Gelehrte, die wissen, dass solide historische Forschung Gewissensfreiheit, freie Debatten der Experten und der Fachkollegen voraussetzt.“

Und auch die linksliberale Frankfurter Rundschau schreibt, „die Bundesrepublik Deutschland [und] die Europäische Union brauchen keine Geschichtsgesetze“. „Sie brauchen heftige Auseinandersetzungen um die Geschichte, die gemeinsame und die jeweils eigene.“



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